Betroffener Bedeutung & Erklärung Legal Lexikon

Betroffene Schreibung, Definition, Bedeutung, Beispiele

Zentrale Rechte umfassen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das den Betroffenen ermöglicht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten sowie über die Verarbeitungszwecke, Kategorien personenbezogener Daten, Empfänger, Speicherdauer und weitere relevante Informationen zu verlangen. Daneben besteht das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), welches die Korrektur unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten vorsieht. Zusätzlich räumt die DSGVO das Recht auf Löschung (“Recht auf Vergessenwerden”, Art. 17 DSGVO) ein, sofern bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise die Unrechtmäßigkeit der Verarbeitung oder Wegfall des Verarbeitungszwecks vorliegen. Diese Rechte stärken die Position betroffener Personen und dienen der Transparenz sowie dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Beim internationalen Transfer personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR („Drittstaaten”) müssen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Rechte der Betroffenen zu wahren.

Betroffener im Datenschutzrecht

Eine betroffene Person gemäß Artikel 4 Z 1 Datenschutz-Grundverordnung ist eine natürliche Person, die identifiziert oder identifizierbar ist. Betroffene können gemäß Art. 77 DSGVO eine Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde einreichen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Dabei steht es dem Betroffenen frei, sich an die Behörde seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu wenden. Die Aufsichtsbehörde prüft die Beschwerde und informiert den Betroffenen über den Fortgang und das Ergebnis. Daneben besteht das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen oder das Ausbleiben von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde (Art. 78 DSGVO).

  • Als Synonym für diejenige Person, deren rechtliche Interessen durch behördliches oder unternehmerisches Handeln berührt werden, stellt der Betroffene den Schutzadressaten des jeweiligen Rechts dar.
  • In allen Anwendungsbereichen ist jedoch der effektive Schutz der Interessen und Rechte des Betroffenen im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren sichergestellt.
  • Die Sozialarbeit hat in den 1970er-Jahren den Begriff des Betroffenen aus dem Ordnungsrecht entlehnt und zur Bezeichnung von Teilen ihrer Klienten beziehungsweise Zielgruppe verwendet.
  • Seine rechtlichen Interessen müssen berücksichtigt werden, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Gehörs, der Beteiligung am Verfahren und der Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

Betroffene

Die spezifischen Rechte und Pflichten hängen dabei leon casino login maßgeblich vom einschlägigen Rechtsgebiet ab. In allen Anwendungsbereichen ist jedoch der effektive Schutz der Interessen und Rechte des Betroffenen im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren sichergestellt. Betroffene haben nach Art. 82 DSGVO das Recht, von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter Schadensersatz zu verlangen, wenn ihnen wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Die Haftung kann nur dann entfallen, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter nachweisen kann, dass er in keinerlei Hinsicht für den Schaden verantwortlich ist.

Ist ein Betroffener durch eine behördliche Maßnahme oder Entscheidung belastet, stehen ihm regelmäßig Rechtsbehelfe wie Widerspruch, Einspruch, Klage oder Rechtsmittel wie Berufung bzw. Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind verpflichtet, die Betroffenenrechte zu respektieren und erforderlichenfalls mit Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten. Der Begriff „Betroffener” ist kein einheitlich definierter Rechtsbegriff, sondern wird je nach Rechtsgebiet unterschiedlich ausgelegt.

Im Unternehmensalltag sind Verantwortliche verpflichtet, transparente und leicht zugängliche Informationskanäle für betroffene Personen bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere Datenschutzhinweise und Prozesse für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen. Verantwortliche sind angehalten, interne Abläufe und technische Maßnahmen so zu gestalten, dass sie Anfragen zügig und effizient bearbeiten können.